Die Weigerung des Verkehrsministers, seine Zuständigkeit für THC-Grenzwerte im Straßenverkehr anzuerkennen, ist ein Schlag ins Gesicht für alle Cannabisnutzer, die in Sachen “Cannabis und Führerschein” auf die FDP gehofft haben. Darum starten wir morgen eine Aktion mit dem Hashtag #LiberaleLappen, damit nüchterne Fahrer ihre Lappen behalten können! Mit euch zusammen wollen wir Verkehrsminister Wissing und die FDP auffordern, das Thema anzugehen. Wir starten um 11 Uhr auf unseren Social Media Kanälen, insbesondere auf Twitter.
Das Straßenverkehrsrecht ist der einzige Teil der anstehenden Cannabisreform, für den die FDP federführend zuständig ist. Das Gesetz für die Einführung von Cannabis-Fachgeschäften verantwortet Lauterbachs Gesundheitsministerium. Die Liberalen sind nur Zaungäste, Justizminister Buschmann kommentiert vom Spielfeldrand. Beim Thema THC-Grenzwerte, das vielen Cannabiskonsumenten unter den Nägeln brennt, könnte die FDP punkten, versagt aber auf ganzer Linie.
Schon im August hatte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) in einem Interview erklärt, sein Ministerium sei für THC-Grenzwerte nicht zuständig, sondern “die Rechtsprechung”. Einen Tag später wies der Verkehrsgerichtstag diese Behauptung zurück und forderte “den Gesetzgeber” auf, den Grenzwert “angemessen heraufzusetzen”. Der aktuelle Grenzwert von 1 ng THC/ml Blutserum führe in erheblichem Umfang dazu, dass nüchterne Fahrer sanktioniert würden.
Laut einer Vielzahl neuer Hinweise ignoriert Wissing sowohl diese Aufforderung des Verkehrsgerichtstags als auch die Kritik des DHV.
Im September sah es zunächst so aus als fühle sich Wissing nun doch zuständig, wolle die Neuregelung aber auf die lange Bank schieben:
“Der Bundesgesundheitsminister möchte noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis vorlegen. Alle weiteren Details werden wir zu gegebener Zeit und unter Konsultierung von Expertinnen und Experten erörtern.”
Im Oktober wiederum fiel Wissing auf den alten Stand zurück und ließ seine Zuständigkeit per E-Mail und per Brief wieder komplett zurückweisen.
“Angesichts der fehlenden eindeutigen Positionierung aller Mitglieder der Grenzwertkommission sollte die Anhebung des Grenzwerts – wie bisher – der Rechtsprechung überlassen bleiben.“
“Es ist nun (zunächst) abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung auf der Grundlage der jüngst veröffentlichten unterschiedlichen wissenschaftlichen Positionen der Grenzwertkommission entwickelt.”
Dieser Unwille zum Handeln wird auch in der Antwort des BMDV auf die Anfrage der CDU/CSU zu Cannabis im Straßenverkehr deutlich:
“Der Grenzwert, der im Rahmen der verfassungskonformen Auslegung des § 24a Absatz 2 StVG von der Rechtsprechung zugrunde gelegt wird, orientiert sich regelmäßig an den Empfehlungen der Grenzwertkommission. Es ist abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung auf Grundlage der jüngst veröffentlichten unterschiedlichen wissenschaftlichen Positionen der Grenzwertkommission entwickelt.”
Dabei ließe sich der Grenzwert schnell und unabhängig vom Gesetzespaket zur Cannabislegalisierung regeln, indem Verkehrsministerium und Bundestag im Straßenverkehrsgesetz einen entsprechenden THC-Wert definieren wie bei Alkohol.
Dass der THC-Grenzwert bisher von der Rechtsprechung festgelegt wurde, liegt daran, dass die Politik dies bisher versäumt hat. Eigentlich ist das Verkehrsministerium zuständig. Die Gerichte haben genug anderes zu tun. Außerdem haben diese den bisherigen Grenzwert, der sich eher an der analytischen Nachweisgrenze orientiert, seit vielen Jahren nicht angerührt. Darauf können Hanffreunde im Zweifelsfall ewig warten.
Der Hinweis, man könne seitens des Verkehrsministeriums keinen Grenzwert festlegen, weil sich die Grenzwertkommission nicht auf einen konkreten Vorschlag geeinigt hat, ist eine Beleidigung an die Fachleute in Wissings Haus. Warum sollten Gerichte eher in der Lage sein, eine fachlich fundierte Entscheidung zu fällen als das Verkehrsministerium mit den Fachleuten aus der Bundesanstalt für Straßenwesen? Das ist nicht plausibel und nur dadurch zu erklären, dass sich Wissing vor einem Thema drücken will, bei dem kontroverse Diskussionen zu erwarten sind. Dementsprechend bleiben auch die abgestimmten Eckpunkte der Bundesregierung zur Cannabislegalisierung im Kapitel Straßenverkehrsrecht schwammig.
Verkehrsminister Wissing, Vertreter einer vermeintlich progressiven Legalize-Partei, ist sich scheinbar der eigenen Kompetenzen nicht bewusst oder will sich schlichtweg die Arbeit sparen.
Deshalb bitten wir die gesamte Community in den Sozialen Medien Herrn Wissing und die FDP auf die Dringlichkeit des Problems aufmerksam zu machen!
#LiberaleLappen
- DHV-Kampagne “Klarer Kopf. Klare Regeln.”
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