Die Polizei in Passau hat die Geschäfts- und Privaträume eines Hanfladenbesitzers durchsucht und dabei zahlreiche Hanfprodukte beschlagnahmt, unter anderem CBD-Blüten. Zudem wurden die Privaträume der beiden Töchter des Ladenbetreibers durchsucht.
16 Beamte und ein Drogenhund auf Teesuche
Vergangenen Freitag haben 16 Beamte und ein Drogenspürhund in Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Besitzer Christian Breitenfellner (53) insgesamt sieben Objekte durchsucht. Breitenfellner betreibt drei Läden in Passau, in denen Naturwaren angeboten werden, darunter auch verschiedene Produkte aus Hanf.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Passau bestätige gegenüber der Passauer Neuen Presse, dass der Einsatz aufgrund des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz stattfand, äußerte sich jedoch nicht zu Einzelheiten.
Breitenfellner vermutet, der Grund für die Hausdurchsuchungen seien so genannte CBD-Blüten mit einem Wirkstoffgehalt von angeblich 0,22 Prozent THC gewesen, die von der Polizei im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei einem Kunden des Passauer Hanfshops gefunden worden waren. Breitenfellner betont jedoch auf telefonische Nachfrage, seine Ware sei bereits analysiert und weise nicht mehr als 0,2% THC auf.
Breitenfellner berichtet, die Beamten hätten das gesamte Teesortiment sichergestellt, weil sie vermuteten, es handele sich um unverarbeitete Hanfblüten. Dabei handele sich um Standardware, die es im einschlägigen Großhandel für Hanf- und Bioläden zu bestellen gibt. Er könne jederzeit die Originalrechnungen für die Ware präsentieren. Es seien so gut wie alle unverarbeiteten Hanfprodukte beschlagnahmt worden, darunter auch welche, die gar keine Blüten enthielten, wie zum Beispiel Hanfbuttergewürz aus Deutschland, Hanfblattpulver aus Österreich oder sogar ein Hanflikör.
„Wir haben uns rechtlichen Beistand gesucht werden uns das nicht gefallen lassen. Es gibt bereits viele Solidaritätsbekundungen unserer Kunden und im privaten Umfeld“, sagte Breitenfellner heute auf telefonische Nachfrage des Deutschen Hanfverbands. “Alle Läden sind weiterhin geöffnet.”
Nutzhanf: Als Blüte problematisch
Anders als in einigen Nachbarländern kann der Verkauf von CBD-haltigen Nutzhanfblüten in Deutschland zu Problemen führen. Denn nur wenn bei einem Hanfprodukt der Gebrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist, darf es in Deutschland frei verkauft werden. Findige Staatsanwälte bezeichnen Hanfblüten deshalb schon mal als extrahierfähiges Material oder rechnen vor, wie man bei sehr hoher Dosis vielleicht doch einen leichten Rausch erhaschen könnte. Das reicht manchmal aus, um selbst aus Hanfblüten, die den Grenzwert von 0,2% THC einhalten, eine illegale Droge zu machen.
Der Hanfverband warnt deshalb auch immer wieder vor dem Graubereich, in den der Verkauf von Nutzhanf in Blütenform derzeit fällt.
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