Am 21.06.2021 findet im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung zu einem Antrag der FDP-Fraktion statt, mit dem die Liberalen Cannabis legalisieren wollen. So kurz vor der Wahl hat dieser Antrag keinerlei Aussicht auf eine Mehrheit. Er ist eher als Statement zu verstehen und als Beitrag der FDP mit Details zur Diskussion, wie Cannabis konkret legalisiert werden soll.
Die Anhörung findet wegen der Corona-Pandemie vollständig online statt. Weitere Informationen zur Anhörung, den Sachverständigen und deren Stellungnahmen stellt der Bundestag hier zur Verfügung. Demnach wird die Anhörung von 9.00 Uhr bis 10.30 live auf bundestag.de übertragen. Wir dokumentieren hier die schriftliche Stellungnahme von DHV-Geschäftsführer Georg Wurth, der wieder als Sachverständiger geladen ist:
18.06.2021
Stellungnahme des Deutschen Hanfverbands (DHV) zur Öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 21.06.2021 zum Antrag der FDP-Fraktion „Cannabis zu Genusszwecken kontrolliert an Erwachsene abgeben – Gesundheits- und Jugendschutz stärken“ (BT-Drucksache 19/ 27807)
Zeit für Legalisierung
Dass der Deutsche Hanfverband das Verbot von Hanf nicht für sinnvoll hält, dürfte so bekannt wie wenig überraschend sein. Die Gründe dafür sind in den letzten Jahren ausführlich besprochen worden. Ich verweise in dem Zusammenhang auf meine früheren Stellungnahmen im Gesundheitsausschuss.
Deutschland wird sich dem internationalen Trend auf Dauer nicht entziehen können. In absehbarer Zeit wird Cannabis in Nordamerika von Kanada bis Mexiko komplett legalisiert sein. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die ersten Länder in Europa den Markt für Cannabis legalisieren, den Schwarzmarkt verdrängen und vernünftigen Verbraucherschutz einführen anstatt zuzulassen, dass sich Millionen Menschen auf dem Schwarzmarkt unnötigen Gefahren aussetzen.
Wenn wir zu lange warten, verursachen die Schwarzmarkt-Umstände und die Strafverfolgung der Konsumenten nicht nur weiter unnötige Probleme, wir werden dann auch kaum noch Einfluss darauf haben, unter welchen Bedingungen Cannabis in Deutschland legal in den Handel kommt. Wenn wir früh handeln, können wir noch selbst die wesentlichen Eckpfeiler ausarbeiten und dafür sorgen, dass keine unnötigen Konsumanreize etwa durch Werbung entstehen.
Die Mehrheit der Fraktionen im Bundestag hat das verstanden und befürwortet die Legalisierung von Cannabis, wobei FDP, Grüne und Linke sofort legalisieren würden und die SPD zunächst experimentell die besten Rahmenbedingungen erproben will. Nur Union und AfD möchten den Schwarzmarkt so beibehalten wie er ist.
Mit einer Legalisierung auch in Europa und Deutschland ist also zu rechnen und es wird höchste Zeit, dass wir uns nicht mehr über das „Ob“, sondern das „Wie“ der Legalisierung unterhalten.
Deshalb werde ich mich im Folgenden darauf konzentrieren, einige Details des FDP-Antrags zu kommentieren. Die Grünen haben mit dem Cannabis-Kontrollgesetz bis heute die mit Abstand detaillierteste Diskussionsvorlage geliefert. Nachdem die FDP dem grünen Entwurf im Bundestag wegen diverser Detailkritik nicht zugestimmt hat, ist es nur folgerichtig, dass sie jetzt einen eigenen Antrag stellt und diese Details auch schriftlich vorlegt. Insofern begrüße ich den FDP-Antrag ausdrücklich.Details des FDP-Antrags
1. Verkaufsorte
Cannabis soll „in Apotheken und speziell lizensierten Geschäften“ verkauft werden. „Dies müssen keine reinen Cannabis-Geschäfte sein, sondern können auch andere Geschäfte sein, wenn entsprechend fachlich geschultes Personal den Verkauf übernimmt und der Jugendschutz durch das Personal wirksam kontrolliert wird.“
Lizenzierte Fachgeschäfte halte ich für sinnvoll und für die einzige Möglichkeit, den Jugendschutz wirksam zu kontrollieren. Deshalb empfehle ich auch, die Zahl der Verkaufsstellen nicht zu sehr zu erhöhen, indem letztlich jeder Laden, Frisör, Tankstelle etc. durch die Schulung eines Mitarbeiters Cannabis zwischen anderen Waren verkaufen kann.
Apotheken haben den Zweck, die Bevölkerung mit Arzneimittel zu versorgen. Ich halte sie nicht für den richtigen Ort, um Genussmittel zu verkaufen. Ansonsten könnten Apotheken auch Zigaretten und Alkohol ins Programm aufnehmen. Das passt höchstens zum Gewinnstreben der Apotheken, aber nicht zu deren Selbstverständnis.2. Produktbeschränkungen
„Der maximale Gehalt von THC und weiteren gesundheitsgefährdeten Inhaltsstoffen wird gesetzlich auf wissenschaftlicher Grundlage festgelegt. Zudem müssen der THC-Gehalt und die enthaltenen Mengen weiterer gesundheitsgefährdender Zusatzstoffe auf Verkaufsverpackungen in gut lesbarer Größe ausgewiesen werden. „Light“-Produkte oder Cannabis-Produkte mit der Beimischung von Geschmacksstoffen werden nicht zum Verkauf oder Konsum zugelassen.“
THC und „gesundheitsgefährdende Inhalts- bzw. Zusatzstoffe“ in einen Topf zu werfen, halte ich für problematisch. THC ist nicht per se gesundheitsschädlich, ganz im Gegensatz zu den in der Begründung richtigerweise erwähnten synthetischen Cannabinoiden, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.
Die Angabe des THC-Gehaltes ist wichtig, um unangenehme Überdosierungen zu vermeiden, vor denen gewarnt werden sollte.
Eine THC-Obergrenze halte ich nicht für notwendig. Einige Liebhaber mögen sehr starke Sorten bzw. Extrakte und können damit umgehen. Viele werden aber gern auf milde Sorten zurückgreifen, wenn diese endlich regelmäßig zur Verfügung stehen. Es trinken ja auch nicht alle 80-prozentigen Strohrum, nur weil er legal ist.
Synthetische Cannabinoide sollten nicht „in gut lesbarer Größe ausgewiesen“, sondern verboten werden. Pestizidrückstände, minimale Schimmelspuren etc. sollten wie bei anderen Produkten möglichst vermieden werden, wobei sich eine analytische Null bei landwirtschaftlichen Produkten in der Regel nicht erreichen lässt, so dass die Festlegung von Grenzwerten nach wissenschaftlichen Kriterien tatsächlich in vielen Fällen notwendig sein düfte.
Das Verbot von Light-Produkten ist eine fragwürdige Forderung. Bei Zigaretten war damit ein niedriger Nikotin-Gehalt gemeint. Auf Cannabis übertragen wäre das dann das bekannte „CBD-Gras“, also THC-arme Hanfblüten aus Nutzhanfsorten, wie sie jetzt schon in großem Umfang in Deutschland gehandelt werden und immer wieder zu Polizeieinsätzen bei Händlern und zu Gerichtsverfahren führen. Es wäre ein Schildbürger-Streich, THC-reiches Cannabis für den legalen Handel zuzulassen und gleichzeitig das CBD-Gras zu verbieten, mit dem man sich nicht berauschen kann.3. Maximale Cannabis-Besitzmenge
„Die maximale Cannabis-Besitzmenge für Privatpersonen wird bei 15 Gramm festgelegt.“
Hier schlägt die FDP eine deutlich restriktivere Regelung vor als die Grünen im CannKG mit 30 Gramm. Ich sehe keinen Grund, warum es überhaupt eine maximale Cannabis-Besitzmenge geben sollte. Die Begründung der FDP ist jedenfalls nicht plausibel, dass über 15 Gramm die Gefahr steigt, dass Kinder an Cannabis herankommen könnten. Cannabis ist grundsätzlich von Kindern fernzuhalten, egal in welcher Menge. Oft hilft der Vergleich mit Alkohol, um die Sicht auf die Dinge zu klären: Was würde es bringen, eine maximale Besitzmenge von einem oder zwei Kästen Bier einzuführen? Eine 15-Gramm-Regelung hat jedenfalls keinerlei Vorteile gegenüber einer 30-Gramm-Regelung.4. Besteuerung
„Es soll eine Steuer für Genusscannabis eingeführt werden, die 10 Euro pro 100 mg enthaltenem THC entspricht, die Besteuerung soll jährlich in Höhe der Inflationsrate angepasst werden.“
Die zukünftige Cannabissteuer am THC-Gehalt zu orientieren ist ein gangbarer, wenn auch nicht zwingender Weg. Mit 10 Euro pro 100 mg wäre die Steuer aber viel zu hoch angesetzt. Hochwertige Haschischsorten oder Hanfblüten haben oft einen THC-Gehalt oberhalb von 20 Prozent. Damit würde allein der Steueranteil bei diesen Sorten bei 20 Euro aufwärts pro Gramm liegen, obwohl auch solche hochpreisigen Sorten auf dem Schwarzmarkt üblicherweise für deutlich unter 20 Euro erhältlich sind. Bei einer solchen Steuerpolitik würde der Schwarzmarkt bestehen bleiben und die offiziellen Verkäufe bei nahe null verharren.
Die Kopplung der Steuerentwicklung an die Inflationsrate mag im späteren Verlauf sinnvoll sein. In den ersten Jahren nach der Legalisierung wird es eher darum gehen, die Steuern so anzupassen, dass einerseits kein Kaufanreiz durch niedrige Preise gesetzt wird, sich andererseits aber auch kein Schwarzmarkt halten kann, weil die legale Ware im Vergleich zu teuer wird. Das spricht eher dafür, mit einem recht moderaten Steuersatz einzusteigen, um den Schwarzmarkt schnell zu verdrängen, und dann den Preis nur so weit zu erhöhen, dass der Schwarzmarkt nicht wieder aufblüht. Erst wenn sich das auf einem vernünftigen Niveau eingependelt hat, ist eine Kopplung an den Inflationspreis sinnvoll. Nach meiner Einschätzung dürften die meisten Konsumenten bereit sein, einen kleinen Aufpreis im Vergleich zum aktuellen Niveau zu bezahlen, wenn sie dafür eine gute Auswahl an qualitätsgeprüfter Ware in einem sauberen Geschäft mit guter Beratung bekommen und gleichzeitig die staatliche Verfolgung aufhört. Die Besteuerung sollte sich also im Wesentlichen in der Größenordnung des wegfallenden Risikoaufschlags der heute illegalen Händler bewegen.5. Anbau in Deutschland
„Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, Genusscannabis in Deutschland anzubauen. Abweichend von den bestehenden Regelungen für Medizinalcannabis soll Genusscannabis in speziell gesicherten Gewächshäusern angebaut werden dürfen. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen soll zugelassen werden, sofern dies mit EU-Recht vereinbar ist.“
Ich teile die Kritik der FDP an den derzeitig völlig überzogenen Anbaubedingungen für Medizinalcannabis in Deutschland und den Vorschlag, den Anbau in Gewächshäusern zuzulassen.
Die Forderung nach gentechnisch veränderten Cannabispflanzen ist insofern konsequent als dass dieser Punkt in der Debatte um das grüne CannKG von der FDP kritisiert wurde. Ohne selbst über Sinn und Unsinn von gentechnisch veränderten Lebensmitteln urteilen zu wollen, sehe ich allerdings weder entsprechende Produkte auf dem Schwarzmarkt, mit denen man sich irgendwie auseinander setzen müsste, noch sehe ich eine Nachfrage nach solchen Produkten bei den Konsumenten. Zu der Frage gibt es keine Umfragen oder Statistiken, aber ich gehe davon aus, dass die Skepsis gegenüber gentechnisch veränderten Lebensmitteln unter Cannabiskonsumenten ähnlich weit verbreitet ist wie bei der Gesamtheit der Verbraucher in Deutschland.
Zwei weitere Punkte zur Frage der Herkunft des Cannabis für den zukünftigen Markt vermisse ich hier. Erstens findet sich im FDP-Antrag kein Hinweis auf die Frage, wie mit Importen umgegangen werden soll. Deshalb verweise ich hier darauf, dass Importe bei weltweit zunehmender Legalisierung schon aus handelsrechtlichen Gründen erlaubt sein werden. Das wäre auch im Sinne der Vielfalt der Produkte mit diversen internationalen Haschisch-Spezialitäten der seit Jahrtausenden bestehenden Cannabiskultur. Auch die Entwicklungsförderung in traditionellen Anbauländern wird von legalem internationalem Cannabishandel profitieren, sobald dort entsprechende Regulierungen getroffen werden.
Für deutsche Konsumenten noch wichtiger: Die FDP sieht offenbar keine Möglichkeit des legalen, privaten Hanfanbaus in geringem Umfang zur Deckung des Eigenbedarfs vor. Tausende Konsumenten bauen schon heute einige Hanfpflanzen an, um sich vom Schwarzmarkt mit seiner schlechten Qualität unabhängig zu machen und weil sie damit im Vergleich zum Einkauf der Ware erheblich preiswerter unterwegs sind. Das wird sich auch nach der Legalisierung nicht ändern. Diese Menschen mit ihrem privaten Mini-Anbau weiterhin strafrechtlich zu verfolgen, während man in Deutschland zur Selbstversorgung legal geringe Mengen Bier brauen, Schnaps brennen und Tabak anbauen darf, ist aus Sicht der Konsumenten nicht akzeptabel.6. synthetisches THC
„Für Produkte auf Basis von synthetischem THC gelten die gleichen Regelungen wie für pflanzliche Cannabis-Produkte.“
Hier gilt meinerseits das Gleiche wie beim Thema Gentechnik. Ich möchte mich nicht dazu äußern, inwieweit synthetisches THC, das es derzeit übrigens schon in einem der Medikamente in deutschen Apotheken gibt, „gut“ ist oder „schlecht“. Allerdings sehe ich auch hier keine wesentliche Nachfrage seitens der Konsumenten, eventuell aber ein Problem in Bezug auf das Vertrauen der Verbraucher in die staatlich kontrollierten Produkte.7.-9. Mittelverteilung, Prävention, Evaluation
Ich teile die Anliegen der FDP hier weitgehend, die zu erwartenden Steuereinnahmen nach der Cannabislegalisierung für verstärkte Präventionsbemühungen und zur verbesserten Finanzierung von Drogenberatungsstellen zu nutzen. Bei Prävention besonders auf Evaluation zu achten, ist wichtig, denn es gibt wirksame und es gibt kontraproduktive Präventionsmaßnahmen. Dass die Bundesregierung wieder einen sinnvollen Drogen- und Suchtbericht erarbeiten soll, unterstütze ich. Lediglich bei dem Vorschlag, einen Teil der Mehreinnahmen für mehr Repression in anderen Drogenbereichen einzusetzen, bin ich skeptisch. Auch dort halte ich das Geld für effektiver eingesetzt in den Bereichen Prävention, Aufklärung und Hilfe.Georg Wurth
Geschäftsführer
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