DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 26.11.2009
Newsletter vom 26.11.2009
- Weihnachtsspendenkampagne
- Obamas Justizminster legalisiert die medizinische Anwendung von Cannabis
- Hausdurchsuchungen nach Verkehrskontrolle
- DHV schickt Rauschzeichen an Polizeipräsidenten
- Cannabis ist in den Niederlanden illegal
- Termine
1. Deine Weihnachtsspende für den DHV
Der Deutsche Hanf Verband hat seine alljährliche Weihnachtsspendenaktion gestartet. Auf der Homepage des DHV erscheint wieder das Spendenbarometer, mit dem eure Spenden tagesaktuell gezählt werden.
Sponsoren aus der Hanfbranche und immer mehr private Unterstützer haben den DHV zum größten Sprachrohr für Hanffreunde und Legalisierungsbefürworter in Deutschland gemacht. Sei auch du dabei, lass den DHV wachsen! Spende ein paar Euro, die du im Dezember im Stiefel, unter einem Baum oder in der Lohntüte findest!
Legalisierung? Der DHV macht das für dich!
Ab 10 Euro Spende bekommst du 6 Monate lang den umfangreichen Newsletter für DHV-Unterstützer, wenn du dem DHV deine Email-Adresse mitteilst. Auch neue Privatsponsoren (ab 30 bzw. 60 Euro pro Jahr), die bis Mitte Januar beim DHV eintreten, werden bei den Weihnachtsspenden mitgezählt. Aber gerade in der Weihnachtszeit kommt auch durch viele kleine Spenden einiges zusammen…
2. Obamas Justizminster legalisiert die medizinische Anwendung von Cannabis
Während bisher in den USA ein Fortschritt in der Drogenpolitik meist nur in den Einzelstaaten erkennbar war, gibt es nun ein hoffnungsvolles Zeichen: Mitte Oktober verschickte Obamas Justizminsterium Richtlinien zu “Cannabis als Medizin” an die Staatsanwälte der US-Staaten, die “Medical Marihuana” erlauben. Damit grenzt sich die neue Regierung klar von der Bush-Politik ab und beendet den Einsatz der Bundespolizei in den 14 von 50 US-Staaten, in denen Cannabis als Medizin erlaubt ist. Amerikanische Legalize-Organisationen feiern dieses klare Signal gar als den großen Durchbruch.
Während in Deutschland nur einige Dutzend schwerkranke Menschen Cannabismedikamente als Medizin einsetzen dürfen, sind die Regelgungen in den USA deutlich lockerer. In Kalifornien stimmten 1996 die Bürger für die Legalisierung von Cannabis bei medizinischen Gründen und inzwischen gibt es in Los Angeles mehr Hasch-Händler als Starbucks-Shops.
- Anweisung des US-Justizministeriums an die Staatsanwälte
- Amsterdam ade: LA ist das neue Kiffer-Paradies, Blick, 21.10.2009
- Die USA legalisieren die medizinische Anwendung von Cannabis, Telepolis, 20.10.2009
- Obama erlaubt Cannabis als Medizin – Big Change? Blogpost von Montag, 19. Oktober 2009
- Erstes Cannabis-Café in den USA, Blogpost von Freitag, 20. November 2009
3. Hausdurchsuchung nach Verkehrskontrolle
Für viele Konsumenten von Cannabis ist das Risiko, den Führerschein zu verlieren, eine größere Gefahr als die Strafverfolgung. Auch wer nicht berauscht am Straßenverkehr teilgenommen hat, läuft Gefahr, den Führerschein zu verlieren. In den letzten Wochen berichtete die Presse über zwei Verkehrskontrollen, die noch weitaus schlimmere Konsequenzen hatten.
Im ersten Fall am 24. September 2009 im saarländischen Dillingen bemerkte die Polizei bei einem 47-jähriger Mann und dessen 21 Jahre altem Sohn eine “Wärmelampe für die Pflanzenzucht und Rauchutensilien” im Auto. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung wurden “19 Pflanzen in der Höhe von 70 bis 170 Zentimetern” gefunden, abgeerntet und gegen die beiden ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Am 2.10.2009 traf es einen 43-Jährigen, der von der Schweinfurter Polizei angehalten und aufgrund von “Anzeichen für einen vorangegangenen Drogenkonsum” positiv auf Cannabis und Amphetamin getestet wurde. Nach Rücksprache mit der lokalen Schweinfurter Staatsanwaltschaft wurde die Wohnung des Mannes durchsucht. Dabei fand die Polizei eine Indoor-Plantage mit 27 blühenden Cannabispflanzen. Neben der Anzeige wegen Fahrens unter Drogeneineinfluss und einer Meldung bei der Führerscheinstelle, kann der Betroffene nun auch mit einer Anklage wegen der Herstellung von Cannabis rechnen. Da die Pflanzen schon blühten, kommt wahrscheinlich eine “nicht geringe” Menge zusammen, hier gilt dann BtmG § 29a Straftaten (1) “Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer…”
- Drogen nicht nur am Steuer, Schweinfurt im Internet, 08.10.2009
- Wärmelampe im Auto führt zu Cannabis-Plantage, Rhein-Zeitung, 25. Sep. 2009
- Cannabis und Führerschein, Webausgabe der beim Deutschen Hanf Verband erschienenen Broschüre “Hanfführerschein”
- Cannabis und die Polizei – Richtiges Verhalten bei polizeilichen Maßnahmen gegen Cannabiskonsumenten
4. DHV schickt Rauschzeichen an Polizeipräsidenten
Im Oktober verschickte der DHV je ein Exemplar unseres Buches “Rauschzeichen” zusammen mit einem netten Begleitbrief an alle Polizeipräsidenten und Generalstaatsanwälte sowie das BKA – vielen Dank hier nochmals an die Spender, die dies möglich machten. Der Brief enthält Beispiele von Richtern, Polizisten und Drogenexperten, die sich für eine Legalisierung aussprechen sowie weitere Argumente für ein Ende der Strafverfolgung. Die Reaktionen waren zwar zurückhaltend, teilweise ablehnend, aber für ein wenig Diskussion innerhalb der Polizei dürfte die Aktion gesorgt haben. Viele haben das Buch in ihre Bibliothek aufgenommen. Bei manchen war durch die Blume Zustimmung zu erkennen. Es hat sich aber bisher kein hochkarätiger Vertreter der Strafverfolgungsbehörden getraut, diese Position auch klar zu formulieren.
- Begleitbrief an alle Polizeipräsidenten
- DHV schickt Rauschzeichen an Polizeipräsidenten, Blogpost von Freitag, 2. Oktober 2009
- Experten fordern Legalisierung, Prohibition teuer und unwirksam, Meldung des DHV vom 20. 12. 2007
- Rauschzeichen – Cannabis: Alles was man wissen muss
5. Cannabis ist in den Niederlanden illegal
Auch wenn unser westliches Nachbarland als Mekka für Cannabisfreunde aus aller Welt gilt, der Besitz und Handel mit Cannabis ist verboten – außer bei einer medizinischen Verwendung als teueres und apothekenpflichtiges Medikament. Der Besitz von bis zu 5 Gramm wird von der Polizei offiziell geduldet – was nach der derzeitigen Rechtslage in Deutschland übrigens nicht möglich ist, hier muss jeder Polizist intervenieren. Auch der Verkauf in den Coffee Shops wird nur geduldet und ihre Zukunft ist noch lange nicht gesichert. Immer wieder lassen niederländische Bürgermeister Coffee Shops schließen, teils weil sie diese ablehnen, teils weil Vorgaben der Regierung zum Abstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen sie dazu zwingen.
Die größte Schwäche des Coffee-Shops-Modells besteht im so genannten back-door-Problem. Während das Cannabis vorne quasi legal verkauft werden darf, gibt es keine Regelung für die Versorgung der Coffee Shops und sie werden illegal über die back-door (“Hintertür”) versorgt. Damit existiert auch in den Niederlanden ein Cannabis Schwarzmarkt, mit den weltweit bekannten Folgen für die Qualität der Droge und und der Förderung krimineller Strukturen. Würde die Versorgung der Coffee Shops endlich geregelt, sei es über städtische Hanfplantagen oder einen privatwirtschaftlichen organisierten, lizensierten Drogenanbau, würden dem Schwarzmarkt ein beachtlicher Marktanteil genommen und die Niederlande weniger attraktiv für Schmuggler, die gerne auch mal mit 2,6 Tonnen in Amsterdam landen.
- Niederlande: Diskussion um Coffeeshops, Newsletter des Deutschen Hanf Verbandes – Ausgabe Dezember 2008
- Gras von städtischen Hanfplantagen, Meldung der FAZ vom 23.11.2008
- 2,6 Tonnen Marihuana in Amsterdam beschlagnahmt, Kleine Zeitung, 23.10.2009
6. Termine
- 27.11.- 29.11.2009 Wien (Österreich), 2. Cultiva (Hanffachmesse)
- 02.12.2009 Berlin, Substitutionsbehandlung 2009 – Zwischenergebnisse und Zukunftsperspektiven, Fachkonferenz gefördert vom BmG und veranstaltet von akzept
- 06.12.2009 Berlin, 15. Geburtstag des Hanf Museums Berlin
- 16.04.- 18.04.2010 Basel (Schweiz), 10. Cannatrade.ch, Hanffachmesse
Zurück zum Newsletterarchiv
Schreibe einen Kommentar